1. Was bedeutet SKN?
Es bedeutet Sachkundenachweis (Trainerschein). Um den SKN zu erlangen muss der Teilnehmer volljährig sein und Mitglied in einem DVG-Verein sein. Für die Anmeldung zum Seminar muss eine gültige DVG-Mitgliedsnummer vorliegen.
2. Ist es möglich ein spartenspezifisches Seminar zu belegen, welches vom DVG auch anerkannt wird, auch wenn die theoretische Grundausbildung noch nicht vollständig abgeschlossen ist?
Ja, die Reihenfolge der Seminare ist egal. Hauptsache die Voraussetzungen für das spartenspezifische Seminar sind erfüllt.
3. Wer bekommt den Zugangscode zum DVG-Intranet für (u.a.) die Ausbildungsordnung?
Alle (neuen) ersten Vorsitzenden erhalten die Zugangsvoraussetzung für das DVG-Intranet.
4. Woher weiß ich, wann ich meinen SKN verlängern muss?
Die Vorsitzenden (manchmal auch Einzelmitglieder) bekommen jedes Jahr die Info, meist per Post, vom DVG über ablaufende Sachkundenachweise.
5. Wie viel Zeit habe ich für den SKN?
Alle nötigen Seminare sollten innerhalb von 36 Monaten besucht werden. Ältere Seminare verfallen und müssen ggf. neu besucht werden.
6. Wann kann ich an einem VDH-SKN-Seminar teilnehmen?
Die Teilnahmevoraussetzungen sind in der DVG Ausbildungsordnung nachzulesen. Wichtig ist für den Teilnehmer, dass er vom Vorsitzenden als Assistent beim DVG gemeldet wurde und der DVG die Voraussetzungen (praktische Tätigkeit/Assistenzzeit) erhalten hat.
Alternativ zum Nachweis der praktischen Tätigkeit (Prüfungen/Wettkämpfe) wird auch eine mindestens zweijährige Assistenzzeit anerkannt. D.h. nach den zwei Jahren können ohne weiteres die SKN-Seminare „abgearbeitet“ werden. Es muss also nur derjenige die Prüfungen etc. nachweisen, der diese Assistenzzeit verkürzen möchte.